Die Konferenz vertritt die Bedürfnisse behinderter Menschen auf kantonaler Ebene. Das gemeinsame Auftreten soll den Anliegen ihrer Organisationen zu mehr Gewicht verhelfen. Sie soll aber auch für die Aussenstehenden wie z.B. Behörden, Verwaltung, Medien einen klaren Adressaten für Behindertenfragen bilden.Die Konferenz wird durch die Vertreter der Behinderten-Organisationen im Kanton Aargau gebildet. Dazu gehören die Selbsthilfeorganisationen, Elternvereinigungen und Fachorganisationen.
Die Konferenz nimmt Einfluss auf die Gestaltung kantonaler Gesetze, Dekrete und Verordnungen durch entsprechende Stellungnahmen im Rahmen von Vernehmlassungen oder durch gezielte Informationen. Im weiteren erfasst sie Lücken und grundsätzliche Probleme in der Behindertenarbeit, erarbeitet Lösungsvorschläge und leitet Realisierungsmassnahmen ein.
Die Konferenz ist auf die Solidarität der Behindertenorganisationen angewiesen, wenn sie aktionsfähig und vor allem effizient sein will. Darüber hinaus bleibt aber die Autonomie der Organisation gewahrt. Die Konferenz ist vor allem ein Entscheidungsgremium, indem über das Aktionsprogramm und über deren Inhalte entschieden wird. Vorschläge können durch Arbeitsgruppen ausgearbeitet werden.
Die kantonale Organisataion ist zur Zeit im Umbau, wie dies auf ihrer Webseite, so sie denn erreichbar ist, nachgelesen werden kann.